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ViDA – VAT in the Digital Age: Die kommende Mehrwertsteuerreform auf EU-Ebene

Die EU-Reform bringt E-Rechnung und Echtzeit-Meldungen als neuen Standard. Eine gültige, geprüfte USt-IdNr. wird noch zentraler für Steuerfreiheit und Compliance. vatshaker unterstützt mit automatisierter Prüfung und strukturierter Dokumentation.

Thorsten Went

Head of Digitalisation Tax, Baker Tilly

Gamze Dedehayir

Junior Manager Indirect Tax (VAT), Baker Tilly

8. Januar 2026

Kurz & Knapp

  • ViDA steht für ein umfassendes Legislativpaket der EU-Kommission zur Modernisierung des Mehrwertsteuersystems.
  • Zentrale Säulen: digitale Echtzeit-Meldungspflichten, Ausweitung des OSS-Verfahrens, Plattformbesteuerung.
  • Die Einführung elektronischer Rechnungen als Standard wird steuerlich verpflichtend – mit weitreichenden Folgen für Unternehmer.

Sachverhalt / Einführung

Im Dezember 2022 veröffentlichte die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Initiative „VAT in the Digital Age“ (ViDA). Ziel ist eine tiefgreifende Reform der Mehrwertsteuerregelungen innerhalb der Union zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs, zur Verbesserung der Effizienz und zur Stärkung des Binnenmarkts. ViDA greift bestehende Defizite auf – insbesondere im Bereich der innergemeinschaftlichen Lieferungen, digitalen Plattformökonomie und der Berichterstattung.

Rechtslage / Geplante Änderungen

Die geplanten Änderungen betreffen insbesondere die MwStSystRL (2006/112/EG), insbesondere:
– Einführung einer verpflichtenden E-Rechnung im grenzüberschreitenden B2B-Bereich (Art. 218 MwStSystRL).
– Verpflichtung zur transaktionsbasierten Meldung innerhalb von zwei Tagen nach Rechnungsstellung (Art. 262 MwStSystRL).
– Erweiterung des OSS-Verfahrens auf innergemeinschaftliche B2B-Lieferungen.

Die bisherigen zusammenfassenden Meldungen (§ 18a UStG) und Umsatzsteuer-Voranmeldungen sollen dadurch perspektivisch überflüssig werden. Die neue transaktionsbasierte Meldungspflicht (Art. 262 MwStSystRL) ersetzt in Zukunft die zusammenfassenden Meldungen (ZM) und soll innerhalb von zwei Tagen nach Rechnungsstellung elektronisch erfolgen.

Relevanz der USt-ID und des Vatshakers

Durch die Echtzeitpflichten und den E-Invoicing-Ansatz gewinnt die gültige USt-IdNr. weiter an Bedeutung:

  • Die zutreffende Verwendung einer gültigen USt-IdNr. ist nach Art. 138 MwStSystRL eine materielle Voraussetzung für die Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen.
  • Fehlerhafte oder veraltete USt-IdNrn. führen regelmäßig zur Versagung der Steuerbefreiung (vgl. BFH VII R 10/21; XI R 38/18). 
  • Die präzise, qualifizierte Prüfung über Tools wie den VAT Shaker wird daher essenziell – insbesondere im automatisierten ERP-Kontext.
  • Vatshaker unterstützt mit: 
  • Massenprüfung von USt-IdNrn. inkl. qualifizierter BZSt-Abfragen.
  • XML-Report als maschinenlesbares Archivformat für Dokumentation nach § 17a UStDV.
  • Potenzieller ERP-Integration für kontinuierliche Echtzeitvalidierung.

Praxishinweis

Unternehmen sollten sich frühzeitig auf E-Invoicing-Standards und Meldesysteme vorbereiten. Die automatisierte Prüfung der USt-IdNr. bei Auftragserteilung wird in der neuen ViDA-Welt obligatorisch – zumal Vertrauensschutz nach aktueller BFH-Rechtsprechung (XI R 38/18) eng begrenzt ist.

Vatshaker lässt sich perspektivisch in ERP-Systeme integrieren, sodass in Echtzeit oder automatisiert USt-IdNrn. geprüft werden können. Damit unterstützt er Unternehmen bei der Vorbereitung auf die kommenden Meldepflichten im Rahmen von ViDA. Auch wenn die Details der nationalen Umsetzung noch offen sind, ist eine zuverlässige und strukturierte USt-IdNr.-Prüfung bereits jetzt ein wichtiger Schritt zur Compliance.

VI.           Quellen

Vorschlag der EU-Kommission vom 08.12.2022 zur Änderung der MwStSystRL

Entwurf eines BMF-Schreibens v. 25.06.2025 zur E-Rechnung als Ergänzung zum BMF-Schreiben v. 15.10.2024