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Haftung nach § 25e UStG: Steuerfalle durch unterlassene USt‑USt-IdNr.‑Prüfung

Unterlassene USt-IdNr.-Prüfung kann als Fahrlässigkeit gewertet werden und eine Haftung auslösen. vatshaker dokumentiert ordnungsgemäße Prüfungen und hilft, Haftungsrisiken zu vermeiden.

Thorsten Went

Head of Digitalisation Tax, Baker Tilly

Gamze Dedehayir

Junior Manager Indirect Tax (VAT), Baker Tilly

29. Dezember 2025

Kurz & Knapp

  • § 25e UStG regelt Haftung bei Beteiligung an Steuerhinterziehung durch Lieferanten
  • Unterlassene Prüfung der Unternehmereigenschaft als Indiz für Fahrlässigkeit
  • VAT Shaker unterstützt bei Dokumentation ordnungsgemäßer Prüfungspflichten

Hintergrund

Die Norm des § 25e UStG führt zu einer verschuldensunabhängigen Haftung des Leistungsempfängers, wenn dieser von einer Steuerhinterziehung seines Lieferanten wusste oder hätte wissen müssen. Die Rechtsprechung verlangt, dass der Erwerber in solchen Fällen zumutbare Sorgfaltsmaßnahmen ergreift, insbesondere durch Überprüfung der Unternehmereigenschaft.

Prüfungspflichten

Die qualifizierte Abfrage der USt‑USt-IdNr. stellt eine anerkannte Maßnahme zur Identitätsprüfung dar. Unterbleibt diese Prüfung, kann dies als Anzeichen für grobe Fahrlässigkeit gewertet werden, was die Haftung nach § 25e UStG auslöst.

Praxishinweis

Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Reihengeschäften kann ein formaler Fehler bei der USt-IdNr. zur Haftung nach § 25e UStG führen. Besonders bei Geschäften mit neuen oder unbekannten Geschäftspartnern sind erhöhte Prüfpflichten angezeigt. Neben der qualifizierten USt-IdNr.-Abfrage sind auch ungewöhnliche Umstände zu dokumentieren („red flags“), etwa ungewöhnlich niedrige Preise, Barzahlungen, fehlende Geschäftsräume oder keine eigene Webpräsenz des Lieferanten. Der Unternehmer muss nachweisen können, dass er keine Anzeichen für eine Steuerhinterziehung erkennen konnte. 

Der VAT Shaker minimiert dieses Risiko, indem er die Korrektheit und Gültigkeit der USt-IdNr. des Lieferanten bzw. Abnehmers dokumentiert – inklusive Klarstellung, ob eine USt-IdNr. deregistriert wurde (mit Angabe der Gültigkeitszeiträume).

Quellen

§ 25e UStG in Verbindung mit EuGH Urteile vom 21.06.2012 – C‑80/11 u. C‑142/11 (Mahagében/Dávid)