Unterlassene USt-IdNr.-Prüfung kann als Fahrlässigkeit gewertet werden und eine Haftung auslösen. vatshaker dokumentiert ordnungsgemäße Prüfungen und hilft, Haftungsrisiken zu vermeiden.
Thorsten Went
Head of Digitalisation Tax, Baker Tilly
Gamze Dedehayir
Junior Manager Indirect Tax (VAT), Baker Tilly
29. Dezember 2025
Die Norm des § 25e UStG führt zu einer verschuldensunabhängigen Haftung des Leistungsempfängers, wenn dieser von einer Steuerhinterziehung seines Lieferanten wusste oder hätte wissen müssen. Die Rechtsprechung verlangt, dass der Erwerber in solchen Fällen zumutbare Sorgfaltsmaßnahmen ergreift, insbesondere durch Überprüfung der Unternehmereigenschaft.
Die qualifizierte Abfrage der USt‑USt-IdNr. stellt eine anerkannte Maßnahme zur Identitätsprüfung dar. Unterbleibt diese Prüfung, kann dies als Anzeichen für grobe Fahrlässigkeit gewertet werden, was die Haftung nach § 25e UStG auslöst.
Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Reihengeschäften kann ein formaler Fehler bei der USt-IdNr. zur Haftung nach § 25e UStG führen. Besonders bei Geschäften mit neuen oder unbekannten Geschäftspartnern sind erhöhte Prüfpflichten angezeigt. Neben der qualifizierten USt-IdNr.-Abfrage sind auch ungewöhnliche Umstände zu dokumentieren („red flags“), etwa ungewöhnlich niedrige Preise, Barzahlungen, fehlende Geschäftsräume oder keine eigene Webpräsenz des Lieferanten. Der Unternehmer muss nachweisen können, dass er keine Anzeichen für eine Steuerhinterziehung erkennen konnte.
Der VAT Shaker minimiert dieses Risiko, indem er die Korrektheit und Gültigkeit der USt-IdNr. des Lieferanten bzw. Abnehmers dokumentiert – inklusive Klarstellung, ob eine USt-IdNr. deregistriert wurde (mit Angabe der Gültigkeitszeiträume).
§ 25e UStG in Verbindung mit EuGH Urteile vom 21.06.2012 – C‑80/11 u. C‑142/11 (Mahagében/Dávid)