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BFH XI R 38/18 – Vertrauensschutz & USt-IdNr.‑Prüfung

Vertrauensschutz greift nur bei zeitnaher USt-IdNr.-Abfrage; veraltete Bestätigungen reichen nicht aus. vatshaker ermöglicht regelmäßige, dokumentierte Prüfungen und sichert die Steuerfreiheit fortlaufend ab.

Thorsten Went

Head of Digitalisation Tax, Baker Tilly

Gamze Dedehayir

Junior Manager Indirect Tax (VAT), Baker Tilly

19. Dezember 2025

Kurz & Knapp

  • Vertrauensschutz nur bei zeitnaher USt-IdNr.‑Abfrage.
  • BFH lehnt rückwirkende Gutgläubigkeit ab.
  • Regelmäßiger USt-IdNr.‑Check erforderlich.

Sachverhalt

Ein deutsches Unternehmen (Lieferant) führte eine innergemeinschaftliche Lieferung an einen Abnehmer in einem anderen EU-Mitgliedstaat aus. Dabei stützte sich der Lieferant auf eine zum damaligen Zeitpunkt noch als ausreichend angesehene qualifizierte Abfrage beim BZSt, die jedoch bereits mehr als zwei Jahre zurücklag. Zum Zeitpunkt der Lieferung war die USt-IdNr. nicht mehr gültig. Das Finanzamt versagte die Steuerfreiheit der Lieferung und forderte Umsatzsteuer nach.

Entscheidung / Rechtslage

Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied mit Urteil vom 11.03.2020 – XI R 38/18, dass sich der Unternehmer nicht auf Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 UStG berufen kann, wenn er keine aktuelle qualifizierte Abfrage der USt-IdNr. vorgenommen hat. Die objektive Sorgfaltspflicht umfasst eine aktuelle Prüfung im Lieferzeitpunkt. Eine zwei Jahre zurückliegende Abfrage genügt diesen Anforderungen nicht. Der BFH betont, dass der Unternehmer die Steuerfreiheit aktiv und fortlaufend durch geeignete Nachweise absichern muss – insbesondere bei andauernden Geschäftsbeziehungen.

Praxishinweis

Unternehmer sollten bei jeder innergemeinschaftlichen Lieferung eine qualifizierte Abfrage der USt-IdNr. vornehmen und diese dokumentieren. Dies gilt insbesondere bei Dauerkunden. Eine einmalige Abfrage reicht nicht aus. Wird die Steuerfreiheit aberkannt, droht neben der Nachzahlung auch die Verzinsung nach § 233a AO.

Der VAT Shaker ermöglicht eine systematische, tägliche Überprüfung sämtlicher gespeicherter USt-IdNrn durch Massenabfrage via CSV-Datei. So wird das Risiko einer veralteten Bestätigung und damit der Versagung der Steuerfreiheit minimiert.

Quellen