Die XI-USt-IdNr. gilt ausschließlich für innergemeinschaftliche Warenlieferungen; GB-Nummern sind seit dem Brexit umsatzsteuerlich unbeachtlich. Vatshaker erkennt und prüft XI-USt-IdNrn. automatisiert und sichert die Steuerfreiheit nach § 6a UStG.
Thorsten Went
Head of Digitalisation Tax, Baker Tilly
Gamze Dedehayir
Junior Manager Indirect Tax (VAT), Baker Tilly
8. Dezember 2025
Nach dem formellen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU am 31.01.2020 und dem Ende der Übergangsfrist am 31.12.2020 wurde Nordirland durch das „Nordirland-Protokoll“ weiterhin wie ein EU-Mitgliedstaat behandelt – allerdings nur im Bereich des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs.
Daher erhalten nordirische Unternehmen eine eigene USt-IdNr. mit dem Präfix „XI“. Diese XI-IdNrn. dürfen ausschließlich für grenzüberschreitende Warenlieferungen innerhalb der EU verwendet werden – nicht für Dienstleistungen.
Beispiel:
Ein deutscher Händler liefert Waren an einen nordirischen Unternehmer mit gültiger XI-IdNr. Dann kann eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung nach § 6a UStG angenommen werden – vorausgesetzt, die USt-IdNr. War am Tag der Lieferung gültig und wurde qualifiziert bestätigt.
Die XI-IdNr. ist wie eine EU-USt-IdNr. zu behandeln, obwohl Nordirland politisch Teil des Vereinigten Königreichs ist (vgl. Art. 8 des Nordirland-Protokolls i. V. m. Art. 138 MwStSystRL).
Großbritannien (GB) hingegen ist umsatzsteuerlich Drittland. Die Verwendung von GB-USt-IdNrn. hat daher keine Bedeutung mehr für die Steuerfreiheit nach § 6a UStG.
Wird fälschlich eine GB-USt-IdNr. für einen innergemeinschaftlichen Vorgang genutzt, ist die Lieferung als Ausfuhr oder Drittlandslieferung zu behandeln. Dies kann zu Registrierungspflichten und Versagung der Steuerfreiheit führen.
Die differenzierte Behandlung von GB- und XI-Nummern ist im Tagesgeschäft oft fehleranfällig – etwa bei automatisierten Prozessen oder unvollständigen Stammdaten. Die Verwendung einer falschen USt-IdNr. (z. B. GB statt XI) führt im Prüfungsfall schnell zu Steuernachzahlungen, Versagung der Steuerfreiheit und Zinslasten nach § 233a AO.
Tools wie der VAT Shaker helfen bei der präzisen Prüfung von XI-USt-IdNrn. und revisionssicherem Export im XML-Format. So können auch große Datenmengen, z. B. aus ERP-Systemen, sicher geprüft werden.