Die Vereinfachungen nach § 3 Abs. 6a und § 25b UStG setzen jeweils eine gültige USt-IdNr. voraus. vatshaker prüft und dokumentiert die Gültigkeit revisionssicher und massenfähig.
Thorsten Went
Head of Digitalisation Tax, Baker Tilly
Gamze Dedehayir
Junior Manager Indirect Tax (VAT), Baker Tilly
2. Dezember 2025
Reihengeschäft: Die A-GmbH (Deutschland) verkauft Ware an die B-SARL (Frankreich), die diese an die C-Sp. z o.o. (Polen) weiterveräußert. Die Ware wird direkt von Deutschland nach Polen versendet. B tritt als Zwischenhändler auf und verwendet eine französische USt-IdNr., die jedoch zum Zeitpunkt der Lieferung nicht mehr gültig ist.
Dreiecksgeschäft: Die A-GmbH (Italien) liefert an die B-SARL (Deutschland), die wiederum an die C-SAS (Frankreich) weiterliefert. B ist nicht im Bestimmungsland Frankreich registriert und möchte das Dreiecksgeschäft nutzen – doch die verwendete deutsche USt-IdNr. ist ungültig
Bei Reihengeschäften regelt § 3 Abs. 6a UStG (basierend auf Art. 36a MwStSystRL) die Zuordnung der bewegten Lieferung. Nur bei gültiger USt-IdNr. kann die Steuerfreiheit beansprucht werden, vgl. § 6a Abs. 1 Nr. 4 UStG. Eine ungültige USt-IdNr. führt zur Umqualifizierung und möglicher Steuerpflicht im Inland.
Dreiecksgeschäfte nach § 25b UStG setzen u.a. voraus, dass der Zwischenhändler eine gültige USt-IdNr. des Abgangslands verwendet und nicht im Bestimmungsland registriert ist. Ist die USt-IdNr. ungültig, greift die Vereinfachung nicht, und B muss sich im Bestimmungsland registrieren – inkl. Deklarations- und Abführungspflichten.
Zentrale Rechtsprechung: EuGH, Urt. v. 08.12.2022 – C-247/21 (Luxury Trust Automobil GmbH) bekräftigt, dass bei Reihengeschäften der Nachweis einer gültigen USt-IdNr. entscheidend für die Steuerfreiheit ist. Auch der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (Abschn. 6a.1. Abs. 19, 3.14. Abs.10 UStAE für Reihengeschäfte und 25b.1. UStAE für Dreiecksgeschäfte) stützt diese Praxis.
Die Gültigkeit der USt-IdNr. ist in beiden Gestaltungen ein zentraler Anknüpfungspunkt für die Anwendung der vereinfachenden Regelungen. Ist sie nicht gegeben, drohen erhebliche steuerliche Konsequenzen: Verlust der Steuerfreiheit, Registrierungspflichten, Entstehung von Umsatzsteuer, Nachzahlungszinsen (§ 233a AO).
Der VAT Shaker dokumentiert qualifizierte Abfragen, prüft massenhaft USt-IdNr. über CSV-Upload und liefert rechtssichere Reports im XML-Format – unverzichtbar zur Absicherung in komplexen Lieferketten
EuGH, Urt. v. 08.12.2022 – C-247/21 „Luxury Trust Automobil GmbH“