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Reihengeschäfte & Dreiecksgeschäfte: Vereinfachung nur bei gültiger USt-IdNr.

Die Vereinfachungen nach § 3 Abs. 6a und § 25b UStG setzen jeweils eine gültige USt-IdNr. voraus. vatshaker prüft und dokumentiert die Gültigkeit revisionssicher und massenfähig.

Thorsten Went

Head of Digitalisation Tax, Baker Tilly

Gamze Dedehayir

Junior Manager Indirect Tax (VAT), Baker Tilly

2. Dezember 2025

Kurz & Knapp

  • Reihengeschäfte (§ 3 Abs. 6a UStG) und Dreiecksgeschäfte (§ 25b UStG) erfordern jeweils eine gültige USt-IdNr.
  • Bei ungültiger USt-IdNr. entfällt die Vereinfachung, es drohen Registrierungs- und Steuerpflichten.
  • Vatshaker dokumentiert die Gültigkeit – revisionssicher & massenfähig.

Sachverhalt

Reihengeschäft: Die A-GmbH (Deutschland) verkauft Ware an die B-SARL (Frankreich), die diese an die C-Sp. z o.o. (Polen) weiterveräußert. Die Ware wird direkt von Deutschland nach Polen versendet. B tritt als Zwischenhändler auf und verwendet eine französische USt-IdNr., die jedoch zum Zeitpunkt der Lieferung nicht mehr gültig ist.

Dreiecksgeschäft: Die A-GmbH (Italien) liefert an die B-SARL (Deutschland), die wiederum an die C-SAS (Frankreich) weiterliefert. B ist nicht im Bestimmungsland Frankreich registriert und möchte das Dreiecksgeschäft nutzen – doch die verwendete deutsche USt-IdNr. ist ungültig

Entscheidung / Rechtslage

Bei Reihengeschäften regelt § 3 Abs. 6a UStG (basierend auf Art. 36a MwStSystRL) die Zuordnung der bewegten Lieferung. Nur bei gültiger USt-IdNr. kann die Steuerfreiheit beansprucht werden, vgl. § 6a Abs. 1 Nr. 4 UStG. Eine ungültige USt-IdNr. führt zur Umqualifizierung und möglicher Steuerpflicht im Inland.

Dreiecksgeschäfte nach § 25b UStG setzen u.a. voraus, dass der Zwischenhändler eine gültige USt-IdNr. des Abgangslands verwendet und nicht im Bestimmungsland registriert ist. Ist die USt-IdNr. ungültig, greift die Vereinfachung nicht, und B muss sich im Bestimmungsland registrieren – inkl. Deklarations- und Abführungspflichten.

Zentrale Rechtsprechung: EuGH, Urt. v. 08.12.2022 – C-247/21 (Luxury Trust Automobil GmbH) bekräftigt, dass bei Reihengeschäften der Nachweis einer gültigen USt-IdNr. entscheidend für die Steuerfreiheit ist. Auch der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (Abschn. 6a.1. Abs. 19, 3.14. Abs.10 UStAE für Reihengeschäfte und 25b.1. UStAE für Dreiecksgeschäfte) stützt diese Praxis.

Praxishinweis

Die Gültigkeit der USt-IdNr. ist in beiden Gestaltungen ein zentraler Anknüpfungspunkt für die Anwendung der vereinfachenden Regelungen. Ist sie nicht gegeben, drohen erhebliche steuerliche Konsequenzen: Verlust der Steuerfreiheit, Registrierungspflichten, Entstehung von Umsatzsteuer, Nachzahlungszinsen (§ 233a AO).

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Quellen

EuGH, Urt. v. 08.12.2022 – C-247/21 „Luxury Trust Automobil GmbH“

BMF-Schreiben v. 25.04.2023